🗊 Презентация Flüchtlinge in Deutschland

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Слайд 1


Flüchtlinge in Deutschland Krise oder Chance? JMP Seminar. Ekaterinburg 2016
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Flüchtlinge in Deutschland Krise oder Chance? JMP Seminar. Ekaterinburg 2016

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Flüchtlinge in Deutschland, слайд №2
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Flüchtlinge in Deutschland, слайд №3
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Flüchtlinge in Deutschland, слайд №4
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Flüchtlinge in Deutschland, слайд №5
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Flüchtlinge derzeit weltweit Mehr als 65 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht, die höchste Zahl, die der UN-Flüchtlingsrat jemals...
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Flüchtlinge derzeit weltweit Mehr als 65 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht, die höchste Zahl, die der UN-Flüchtlingsrat jemals verzeichnet hat.

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Migrant – Flüchtling - Asylbewerber Wer gilt als Migrant? in Migrant ist im Prinzip jeder, der an einen anderen Ort zieht - innerhalb seines Landes...
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Migrant – Flüchtling - Asylbewerber Wer gilt als Migrant? in Migrant ist im Prinzip jeder, der an einen anderen Ort zieht - innerhalb seines Landes oder über Staatsgrenzen hinaus. Von Migranten ist normalerweise die Rede, wenn jemand sein Heimatland aus eigenem Antrieb verlässt, ohne dass er dort in Gefahr ist, sondern beispielsweise, um seine Lebensbedingungen zu verbessern. Wer gilt als Flüchtling? Juristisch gilt als Flüchtling - im Unterschied zum Migranten - wer unter die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention fällt. Flüchtling ist demnach, wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe sein Herkunftsland verlassen musste. Begriff lassen sich aber in der Praxis kaum trennen. Flüchtlinge sind alle auch Migranten – aber nicht jeder Migrant ist ein Flüchtling. Wer gilt als Asylbewerber? Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, werden Asylbewerber oder Asylsuchende genannt. Die Entscheidung über einen Asylantrag trifft das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ (BAMF)

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Rechtliche Grundlagen Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN – 1948) Europäische Menschrechtskonvention (Europarat – 1950) Genfer...
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Rechtliche Grundlagen Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN – 1948) Europäische Menschrechtskonvention (Europarat – 1950) Genfer Flüchtlingskonvention und Zusatzabkommen (UN – 1951 und 1966) Grundgesetz (BRD – 1949) Asylverfahrensgesetz Dubliner Übereinkommen

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Genfer Flüchtlingskonvention (UN) In Kraft getreten 1954 Ziel: möglichst einheitlicher Rechtsstatus für alle Menschen weltweit Schutz vor...
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Genfer Flüchtlingskonvention (UN) In Kraft getreten 1954 Ziel: möglichst einheitlicher Rechtsstatus für alle Menschen weltweit Schutz vor Diskriminierung (Art.3) Religionsfreiheit (Art.4) Freier Zugang zu Gerichten (Art. 16) Schutz vor Ausweisung (Art.33)

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Grundgesetz Art. 1 [Schutz der Menschenwürde] (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller...
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Grundgesetz Art. 1 [Schutz der Menschenwürde] (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

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Grundgesetz Art. 3 [Gleichheit vor dem Gesetz] (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. […]. (3)...
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Grundgesetz Art. 3 [Gleichheit vor dem Gesetz] (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. […]. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. […]

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Grundgesetz Art. 16 a [Asylrecht] (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat...
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Grundgesetz Art. 16 a [Asylrecht] (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

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Dublin Abkommen Asylbewerber bereits an der Grenze zurückzuweisen, wenn dieser aus einem sicheren Drittstaat einreist -> Flüchtling kann sich nicht...
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Dublin Abkommen Asylbewerber bereits an der Grenze zurückzuweisen, wenn dieser aus einem sicheren Drittstaat einreist -> Flüchtling kann sich nicht mehr auf Asylrecht Art. 16a Abs. 1 GG berufen Sichere Drittstaaten: EU-Staaten, Norwegen, Schweiz … EU-Staat für das Asylverfahren zuständig, in das der Flüchtling zuerst eingereist ist.

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Asylverfahren Art. 16a GG politisch Verfolgte Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich...
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Asylverfahren Art. 16a GG politisch Verfolgte Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich Anerkennungsverfahren unterziehen -> im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) geregelt

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Asylgründe Asylgrund: drohende Verfolgung? z.B. unberechtigter Gefängnisaufenthalt Kann ein Grund sein, aber muss nachgewiesen werden. Asylgrund:...
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Asylgründe Asylgrund: drohende Verfolgung? z.B. unberechtigter Gefängnisaufenthalt Kann ein Grund sein, aber muss nachgewiesen werden. Asylgrund: erlittene Verfolgung? z.B. Folter. Bei der Gefahr der Wiederholung Asylgrund: Gefahr für Leben und Freiheit? Asylgrund: (Bürger-) Krieg? Krieg noch kein Grund, nur wenn persönliche Gefährdung besteht. Oft aber Abschiebeverbote. Asylgrund: Kriegsdienstverweigerung? Nur unter sehr spezielle Gründen anerkannt Asylgrund: materielle Not? Kein Grund. Abschiebeverbote. Asylgrund: Verfolgung von Frauen? Oft Ablehnung bei Antrag. Annahme im Fall von Gewalt. Asylgrund: religiöse Unterdrückung? Im Fall von massiver Unterdrückung von öffentlicher Religionsausübung. Asylgrund: Homosexualität? Im Falle von Verfolgung, gesellschaftliche Ächtung kein Grund Ausschluss der Asyl und Flüchtlingsanerkennung: Längere Haft, Verbrechen gegen die Menschlichkeit …

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Asylverfahren
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Asylverfahren

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Die „Grenzöffnung“ Am 5. September verkündete der damalige österreichische Bundeskanzler Werner Faymann, aufgrund "der heutigen Notlage an der...
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Die „Grenzöffnung“ Am 5. September verkündete der damalige österreichische Bundeskanzler Werner Faymann, aufgrund "der heutigen Notlage an der ungarischen Grenze" dürften die Flüchtlinge nach Österreich und Deutschland weiterreisen. Deutschland erlebte daraufhin eine der größten Einwanderungswellen der Nachkriegszeit. Das Dublinabkommen war damit ausgesetzt. Später gab es Grenzkontrollen, die Grenzen blieben aber geöffnet.

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2015 wurden 890.000 Flüchtlinge in Deutschland registriert
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2015 wurden 890.000 Flüchtlinge in Deutschland registriert

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Zahlen und Statistiken
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Zahlen und Statistiken

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Leistungen Welche Leistungen erhalten Asylbewerber? Gemeinschaftsunterkünfte: erhalten sie Unterkunft, Lebensmittel und Kleidung in Form von...
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Leistungen Welche Leistungen erhalten Asylbewerber? Gemeinschaftsunterkünfte: erhalten sie Unterkunft, Lebensmittel und Kleidung in Form von Sachleistungen. Alleinstehende Erwachsene erhalten darüber hinaus monatlich 135 Euro Bargeld, um weitere Bedürfnisse des täglichen Lebens decken zu können. Paare mit einem gemeinsamen Haushalt erhalten je Person 122 Euro, je Kind gibt es 79 bis 83 Euro im Monat zusätzlich. Dann Wohnung: Kosten für Wohnung und Heizung erstattet. zusätzliches Bargeld: bei alleinstehenden Erwachsenen sind es monatlich insgesamt 354 Euro, bei Paaren 318 Euro je Person, bei Kindern bewegt sich die Summe zwischen 214 und 242 Euro im Monat. Nach einer „Wartefrist“ von 15 Monaten haben Asylbewerber in der Regel Anspruch auf Leistungen. Sie werden also weitgehend den Menschen gleichgestellt, die schon länger in Deutschland leben und Anspruch auf Sozialhilfe haben. Die Regelsätze betragen bei alleinstehenden Erwachsenen 404 Euro, bei Paaren 364 Euro je Person, bei Kindern bewegt sich die Summe zwischen 237 und 270 Euro im Monat. Die Behörden übernehmen darüber hinaus die Mietkosten und einen Teil der Nebenkosten.

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Arbeitsmarkt – Kurse In den ersten drei Monaten: Arbeitsverbot In den zwölf darauffolgenden Monaten: Vorrangprüfung. Stelle nur, wenn es sich kein...
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Arbeitsmarkt – Kurse In den ersten drei Monaten: Arbeitsverbot In den zwölf darauffolgenden Monaten: Vorrangprüfung. Stelle nur, wenn es sich kein Deutscher/EU Bürger/anerkannter Asylbewerber findet. Schwer umzusetzen (Überprüfung, Unsicherheit der Arbeitgeber) Nach 15 Monaten können Asylbewerber dann tatsächlich eine Stelle annehmen. Anerkannte Asylbewerber, deren Antrag positiv beschieden worden ist, können sofort eine Stelle annehmen. Deutsch lernen (zunächst freiwillig). Anerkannte Asylbewerber sind verpflichtet, einen Integrationskurs zu besuchen, in dem nicht nur Deutschkenntnisse, sondern auch Grundlagen der deutschen Gesellschaft, Kultur und Geschichte vermittelt werden. Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen eine wichtige Frage. Erleichterungen schon ab 2012

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Was passiert mit den Flüchtlingen, die kein Bleiberecht erhalten? Was passiert mit den Flüchtlingen, die kein Bleiberecht erhalten? Wird der...
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Was passiert mit den Flüchtlingen, die kein Bleiberecht erhalten? Was passiert mit den Flüchtlingen, die kein Bleiberecht erhalten? Wird der Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, dann muss er das Land verlassen. Fristen unterschiedlich, je nach Herkunftsland. Verlassen diese Deutschland nicht freiwillig, werden sie abgeschoben. Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Abschiebung ausgesetzt wird: - wenn ein Flüchtling keinen Pass besitzt, - wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen kann, - wenn die Lage im Heimatland eine Rückkehr nicht zulässt, - wenn das Heimatland den Flüchtling nicht aufnimmt. Abschiebung / Freiwillige Ausreise - 2015 sind 21.000 Menschen abgeschoben worden. - 2015: 200.000 Flüchtlinge hielten sich im Land auf, die zur Ausreise verpflichtet wären

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Hoffnung auf Quotenlösung (nach Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft). Starke Widerstände bei EU Ländern und Flüchtlingen. Schließen der Balkanroute...
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Hoffnung auf Quotenlösung (nach Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft). Starke Widerstände bei EU Ländern und Flüchtlingen. Schließen der Balkanroute (März 16). Folge Viele Flüchtlinge in Mittelmeerstaaten in Lagern bzw. weiter illegale Einwanderung durch Schlepper. EU-Türkei-Gipfel am 30. November 2015: finanzielle Unterstützung der Flüchtlinge in der Türkei durch die EU, Grenzkontrollen durch die Türkei, Zugeständnisse an Türkei in Aussicht gestellt, z.B. Visafreiheit Rückgang der Zahlen. 1. Halbjahr 2016: 200 000

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Aktuelle Situation (Inland) Kostenprognose in Höhe von 21 Mrd. € allein 2015 Beschleunigte Abschiebung (Balkanstaaten) auch ohne Reisepass. Sichere...
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Aktuelle Situation (Inland) Kostenprognose in Höhe von 21 Mrd. € allein 2015 Beschleunigte Abschiebung (Balkanstaaten) auch ohne Reisepass. Sichere Herkunftsstaaten (Ausweitung noch offen) Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre Junge Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive sollen für die Dauer der Berufsausbildung einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten.

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Probleme und Chancen + (-) Demografie + (-) Arbeitsmarkt Knapper Wohnraum - Sicherheitslage/Terrorismus + Wirtschaftswachstum – neue Konsumenten -...
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Probleme und Chancen + (-) Demografie + (-) Arbeitsmarkt Knapper Wohnraum - Sicherheitslage/Terrorismus + Wirtschaftswachstum – neue Konsumenten - Hohe Kosten für den Staat (Schulen, Unterstützungsleistungen …) Spaltung der Gesellschaft (Radikalisierung) (+) Integrationsprobleme (andere Kultur) oder Bereicherung durch andere Kultur?

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Material zur Vorbereitung Siehe Kopie
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Material zur Vorbereitung Siehe Kopie



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